Archiv
5. Mai 2014
Seit Jahrzehnten werden von den gesetzlichen Krankenkassen nach Einhaltung der entsprechenden Genehmigungsprozedur ausschließlich die Kosten für die psychotherapeutischen Verfahren Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie übernommen. …
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